Im Januar erstellen und versenden wir, wie jedes Jahr die, die aktuellen Langzeitlieferantenerklärung.
Beachten Sie bitte dazu unsere aktuellen Hinweise:
Zusammenfassung:
- seit 14. Juni 2017 ist die unterjährige Ausstellung von Lieferantenerklärungen wieder möglich. Somit reicht eine Lieferantenerklärung, die sowohl den vergangenen als auch zukünftigen Zeitraum abdeckt (siehe insbesondere Punkt 1 oben).
- Kanada: das Abkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) ist seit 21. September 2017 provisorisch anwendbar. Kanada kann jedoch bereits seit 14. Januar 2017 auf Lieferantenerklärungen genannt werden.
- Für 2018 sind derzeit keine Präferenzabkommen zu erwarten. Das Inkrafttreten der Präferenzabkommen der EU mit Singapur und der EU mit Vietnam ist frühestens zu Beginn des Jahres 2019 realistisch.
- Inhaltliche Änderungen 2018. Quelle IHK Stuttgart
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